Sie sind hier
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
1.2.1a Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
1.2.5a Audiodeskription für Videos
1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
2.4.6a Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
3.1.1. Barrierefreie PDF- und Word-Dokumente
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08. März 2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08. März 2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse: webadmin@igmh.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.