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Hausordnung
Präambel
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, Lebens und der Begegnung. Unsere Hausordnung versucht diesen Werten Rechnung zu tragen.
1. ALLGEMEINE REGELN IM SCHULALLTAG
a. Ordnung und Sauberkeit
Wir sind alle gemeinsam für unser Schulgebäude und Schulgelände verantwortlich, das heißt
Dies beinhaltet Folgendes:
- Wir gehen respektvoll mit fremdem Eigentum um und sorgen für Sauberkeit und Ordnung in allen Bereichen.
- Wir binden unsere Schulbücher fristgerecht ein.
- Wir kauen keinen Kaugummi und trinken keine Energydrinks.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten
b. Haftung von Privateigentum
Das Mitbringen von Wertsachen und persönlichen Gegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände leistet die Schule keinen Ersatz.
c. Mobile Endgeräte
Um das Persönlichkeitsrecht all unserer an der Schule befindlichen Personen zu schützen sind auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus Ton- und Bildaufnahmen verboten.
- Aus Sicherheitsgründen sind Kopfhörer und ähnliche Geräte im gesamten Schulhaus verboten.
- Zum Lernen bedarf es der uneingeschränkten Aufmerksamkeit und Konzentration der Lernenden. Diese sollten nicht durch Nutzung von Smartphones und ähnlichen Geräten gestört werden. Aus diesem Grund ist die Benutzung von Smartphones, Kopfhörern und ähnlichen Geräten auf allen Toiletten und im Klassenzimmer verboten.
Um neben dem digitalen Austausch auch die persönliche Kommunikation und Begegnung zu stärken, ist die Nutzung von Smartphones und ähnlichen Geräten ebenfalls in der Mensa mit Innenhof, dem Schulcafé und im Freizeitbereich nicht gestattet.
- Die Geräte dürfen in diesem roten Bereich nicht sicht- und hörbar sein, sollten sie mitgeführt werden.
ROT: Klassenzimmer, Toiletten, Mensa, Innenhöfe, Schulcafé, Freizeitbereiche
- In den Unterrichts- und Zwischendecks sowie in der Aula wird es den Lernenden ermöglicht, ihr Smartphone und ähnliche Geräte für ausschließlich schulische Zwecke zu benutzen. Das Einsehen des Stundenplans, Lesen der Sdui-Nachrichten, ebenso wie Recherche für schulische Zwecke im Internet ist in diesem gelben Bereich erlaubt.
GELB: Aula, Unterrichts- und Zwischendecks
- Da Begegnung und Austausch heute über den persönlichen Kontakt hinaus auch im digitalen Raum stattfinden, ist es den Lernenden auf dem Pausenhof erlaubt, ihr Smartphone und ähnliche Geräte auch für private Zwecke zu nutzen. Den Lernenden soll damit ermöglicht werden in diesem grünen Bereich, auch in der Schule Freizeitaktivitäten nachzugehen.
GRÜN: Außengelände der IGMH
- Der Kursstufe ist die Nutzung von Smartphones und ähnlichen Geräten darüber hinaus in ihrem Kursraum gestattet.
d. Kleidung
Die Kleidung ist Ausdruck unserer Persönlichkeit, Vorlieben und darüber hinaus auch unserer Arbeitshaltung.
Wir erwarten deshalb von allen Lernenden und Lehrenden eine der Schule angemessene Kleidung.
Um ein respektvolles Miteinander zu gewährleisten, ist jegliche Kleidung mit beleidigendem oder diskriminierendem Aufdruck verboten. Zudem sind Kopf und Gesicht nicht zu bedecken. (Ausnahme: Kopfbedeckung aus religiösen Gründen)
Welche Kleidung angemessen ist, wird in der Klassen-AG vertiefend an Beispielen besprochen.
2. ABLAUF EINES SCHULTAGES
a. Allgemeines
- Vor Unterrichtsbeginn können sich Schülerinnen und Schüler im Erdgeschoss, nicht jedoch im Bereich der Arbeitslehre aufhalten.
- Unterrichtsdecks und Klassenzimmer dürfen erst nach dem Klingeln betreten werden.
- Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort: Es ist nicht erlaubt, sich über die Zeit des Toilettenganges hinaus in den Räumlichkeiten der Toiletten aufzuhalten.
- Die Kabinen, in denen sich die Toiletten befinden, dürfen nur allein betreten werden
- Fenster dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft geöffnet werden.
- Rennen und Toben ist nur im Außengelände erlaubt.
b. Ablauf
- In den großen Pausen (20 Minuten und Mittagspause) verlassen die Klassenstufen 5 bis 10 die Klassenzimmer und Unterrichtsdecks.
- Der Aufenthalt in den Zwischendecks ist erlaubt.
- Die Klassenstufen 11 bis 13 dürfen sich während der Mittagspause in ihrem Klassenzimmer und Jahrgangsstufenräumen aufhalten.
- Die Klassenstufen kehren mit dem Klingelzeichen (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn) in die Unterrichtsdecks und Klassenzimmer zurück.
- Alle Schülerinnen und Schüler verlassen bis 16.20 Uhr das Schulhaus.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet (Ausnahme Klassenstufe 11 bis 13).
c. Besondere Räume und Bereiche
Für Fachräume und besondere Bereiche der Schule gelten besondere Regelungen.
Diese werden jeweils vor Ort geklärt und sind Bestandteil der Hausordnung.
3. SCHLUSS
Die Hausordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz beschlossen.
Ausnahmen gelten für städtische Angestellte und das Lehrpersonal.
Stand: März 2025